Das Stellenangebot klingt gut, die Entfernung zum Wohnort passt ideal. Manfred B. möchte die Gelegenheit nach Veränderung ergreifen, denn er ist schon seit 9 Jahren in seiner bisherigen Firma. Allerdings möchte er seinem bisherigen Arbeitgeber nichts von der Bewerbung sagen – aber wie kommt er an ein Zwischenzeugnis? Und wie unterscheidet es sich vom „normalen" Arbeitszeugnis?
Was ist ein Zwischenzeugnis?
Der Unterschied zu einem Beendigungszeugnis liegt darin, dass ein Zwischenzeugnis während eines laufenden Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Inhaltlich unterscheidet es sich nur an wenigen Stellen vom „normalen" qualifizierten Arbeitszeugnis: Es ist eine schriftliche Zusammenfassung der Beurteilung der Arbeitstätigkeit.
Wie fragt man danach?
Keiner möchte es sich mit seinem Chef verderben, und es ist strategisch auch meist nicht sinnvoll, über Bewerbungsabsichten zu sprechen. Wie also fragt man geschickt nach einem Zwischenzeugnis?
Hierfür passt vielleicht einer der folgenden Gründe:
- In einem langjährigen Arbeitsverhältnis (z.B. mehr als drei Jahre) gibt es noch keine Beurteilung oder die letzte Beurteilung liegt lange zurück;
- der Vorgesetzte wechselt;
- eine Elternzeit oder sonstige längere Abwesenheit steht bevor;
- es wurden Umstrukturierungen/Entlassungen angekündigt.
Wichtig ist zu wissen, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses gibt. ABER: Die Erteilung eines Zwischenzeugnisses gehört zu den Nebenpflichten des Arbeitgebers. Verlangt werden kann es dann, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers darauf besteht. Hierzu zählen die oben genannten Gründe.
Zuweilen gibt es auch tarifliche Bestimmungen zum Thema Zwischenzeugnis.
Das Zwischenzeugnis hat Signalwirkung
Egal, ob es mit dem Wechsel dann klappt oder nicht: Mit dem Zwischenzeugnis sichert man sich in vielen Fällen auch die guten Leistungen für das Beendigungszeugnis. Denn bescheinigt der Arbeitgeber im Zwischenzeugnis eine (sehr) gute Leistung, dann kann er später in einem abschließenden Arbeitszeugnis nicht das Gegenteil behaupten. Er ist in der Regel an den Inhalt eines Zwischenzeugnisses gebunden.
Ende gut, alles gut
Für Manfred B. brachte die Frage nach dem Zwischenzeugnis eine überraschende Wendung. Im Gespräch mit dem Vorgesetzten zeigte dieser eine vakante, besser dotierte Stelle in einer anderen Abteilung auf. Manfred bewarb sich intern – das Zwischenzeugnis hat er trotzdem bekommen.
Betriebsratstätigkeit im (Zwischen)Zeugnis?
Kann, darf oder muss die Tätigkeit als Betriebsrat im Zeugnis erwähnt werden?
Grundsätzlich lautet die Antwort nein. Die Zugehörigkeit zum Betriebsrat hat nichts im Zeugnis zu suchen. Die Mitarbeit im Betriebsrat darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in das Zeugnis ausgenommen werden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass der Arbeitgeber nicht einen versteckten Hinweis auf die Tätigkeit als Interessenvertreter platziert („Er trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein").