Sprung aus dem Fenster im Home-Office ist nicht versichert

Wer im Rahmen seiner Tätigkeit im Home-Office nach starker Rauchentwicklung durch einen Brand zur Flucht aus dem Fenster springt und sich dabei verletzt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. Oktober 2025, L 21 U 47/23

Stand:  10.3.2026
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Das ist passiert

Ein angestellter Softwareentwickler nutze das Wohnzimmer seiner Wohnung im ersten Stock als Home-Office. Während einer Telefonkonferenz bemerkte er plötzlich Rauch im Zimmer. Um der Ursache auf den Grund zu gehen, öffnete er die Tür zum Flur der Wohnung. Er wurde von einer Stichflamme überrascht: Die beiden in seiner Wohnung gelagerten Akkus seiner E-Roller waren explodiert. Unter anderen aufgrund der sehr starken Rauchentwicklung ergriff der Softwareentwickler die Flucht. Durch das Wohnzimmerfenster ließ er sich von dessen Fensterbrett in den Innenhof fallen. Durch den Sprung erlitt er Knochenbrüche an beiden Füßen.

Die Berufsgenossenschaft sah in dem Unglück keinen Arbeitsunfall und lehnte eine Anerkennung ab. Der Geschädigte erhob daraufhin Klage vor dem Sozialgericht. 

Das entschied das Gericht

Das Gericht wies die Klage ab. Der Arbeitnehmer habe durch den Sprung aus dem Fenster ein überwiegend (wichtiges) privates Motiv verfolgt, nämlich die Rettung seines Lebens. Zwar habe er unter Umständen damit auch seine Arbeitskraft erhalten wollen, dies sei jedoch selbstverständlich vollkommen nachrangig zu dem zentralen Motiv der Lebensrettung. Nachdem die Akkus der E-Roller auch in keinem Zusammenhang zu seiner beruflichen Tätigkeit standen, sei die Klage im Ergebnis abzulehnen.

Hintergrund und Bedeutung für die Praxis

Fragen zu (Wege)Unfällen beschäftigen Gerichte häufig. Wann ist eine Abweichung vom Arbeitsweg zulässig, wann sind die Grenzen überschritten? Wann besteht ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, wann ist keiner mehr gegeben? Die Klärung ist nicht immer einfach und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Mehr zum Versicherungsschutz im Home-Office finden Sie hier: ifb | Der Sprung aus dem Fenster und andere Unfälle im Home-Office (sts)

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