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Arbeitsrecht und Arbeitsplatz: Was ändert sich im Jahr 2024 – und was fehlt?

Das sollten Sie als Betriebsrat und Arbeitnehmer wissen

Kinderkrankentage, gestiegener Steuerfreibetrag, telefonische Krankschreibung: Der Jahreswechsel 2024 hat einige Neuerungen für Arbeitnehmer und Betriebsräte im Gepäck. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Besonders mit Spannung erwartet: Die Reform des Arbeitszeitgesetzes. Wann kommt Bewegung in die Sache?

Stand:  9.1.2024
Lesezeit:  02:30 min
Arbeitsrecht Änderungen 2024 | © Adobe | ALA

Zum Jahreswechsel gibt es immer Änderungen – manche sind erfreulich für Arbeitnehmer, andere eher ärgerlich. Was sich 2024 alles tut, das haben wir uns genauer angeschaut. Und auch zwischen den Zeilen gelesen, denn es gibt auch Änderungen, die dringend nötig sind, aber die noch ausstehen.

Aber der Reihe nach! Starten wir mit den wichtigsten Änderungen für Interessenvertreter und Arbeitnehmer:

Mindestlohn und der Minijobs

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde gestiegen. Auch für Azubis gibt es mehr: sie erhalten im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von mindestens 649 Euro im Monat.

Ebenfalls angehoben wurde die Obergrenze für Minijobs, und zwar von 520 auf 538 Euro im Monat. Damit liegt die Jahresverdienstgrenze für Minijobber bei 6.456 Euro.

Anfang 2024 treten die Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes voraussichtlich in Kraft.

Betriebsratsvergütung

Die Verkündung des Gesetzes steht noch aus, der Regierungsentwurf seit November 2023 verabschiedet: Anfang 2024 treten voraussichtlich Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft.

Mehr zum Thema:Gesetz zur Betriebsratsvergütung

Steuern

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro. Dies ist das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf 6.612 Euro pro Kind.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2024 ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro fällig (vorher: 62.810 Euro).

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben noch bis Ende 2024 Zeit, Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt bis zu 3.000 Euro auszuzahlen. Tipp: Betriebsräte sollten hier ihr Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG prüfen!

Die Krankschreibung per Telefon wird dauerhaft eingeführt.

AU – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – per Telefon

Die Krankschreibung per Telefon wird dauerhaft eingeführt. Während der Corona-Zeit war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt, nun sind alle Krankheitsbilder mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ abgedeckt. Voraussetzung ist, dass der Patient in der Arztpraxis bekannt ist.

Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte wurde vom Gesundheitsministerium von 1,6 auf 1,7 Prozent angehoben. Für die Kassen ist dies aber nicht bindend. Rund die Hälfte der Krankenkassen erhöht den Beitrag 2024.

Die Pflicht für eine Whistleblowing-Meldestelle gilt bereits ab 50 Beschäftigten.

Neuregelung bei den Kinderkrankentagen

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können ab dem 01.01.2024 bis zu 15 Arbeitstage pro Kind, das jünger als zwölf Jahre ist, Kinderkrankengeld beziehen. Für Alleinerziehende sind es 30 Arbeitstage. 

Damit sinkt der Anspruch nach dem Auslaufen einer Sonderregelung in den Coronajahren, liegt aber höher als vor der Coronazeit.

Hinweisgeberschutzgesetz

Seit dem 17. Dezember 2023 gilt die Pflicht für eine Whistleblowing-Meldestelle bereits ab 50 Beschäftigten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Tipp: Nach § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG ist der Wirtschaftsausschuss zu allen Sorgfaltspflichten zu unterrichten.

Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus.

CO2-Preis

Der CO2-Preis ist von 30 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus. Ursprünglich war „lediglich“ eine Erhöhung auf 40 Euro geplant.

Führerschein 

Umtausch des grauen oder rosa Papierführerscheins: Bis zum  19. Januar 2024 müssen zwischen 1965 und 1970 Geborene ihre Dokumente in das aktuelle Scheckkarten-Format umtauschen.

Wichtige Themen, bei denen es – leider – nicht weitergeht.

Zu guter Letzt … was fehlt bisher?

Bei all den Neuerungen gibt es doch einige Themen, bei denen es – leider – nicht weitergeht (Stand: 09.01.24).

1.    Ein neues Arbeitszeitgesetz 

Streitthema Arbeitszeiterfassung: Das Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Vorschlag gemacht (Mehr zum Thema: Änderung des Arbeitszeitgesetzes).  Und dann? Funkstille.

So geht es hier weiter: Gerüchten zufolge soll das Thema im Frühjahr wieder Fahrt aufnehmen. Wir sind gespannt! Wichtig für alle Interessenvertreter: Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits am 22.9.2022 entschieden, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.

2. Behinderung der BR-Arbeit

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollte dafür sorgen, dass die Gründung von Betriebsräten umfassender geschützt wird – und zwar mit einer Verschärfung der Strafverfolgung. Denn aktuell müssen Fälle der Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen „angezeigt“ werden, damit die Behörden tätig werden (Antragsdelikt). Anders bei den sogenannten Offizialdelikten: Hier wird auf Verdacht von Amts wegen – also auch ohne vorliegende Anzeige – ermittelt.

Wie ist der Stand der Dinge?Zwei Jahre ist die Ankündigung her, seitdem ist Schweigen im Walde. 

3. Betriebsversammlung online

Von vielen sehnlichst gewünscht ist die Wiederbelebung der Möglichkeit, Betriebsversammlungen auch online oder hybrid abzuhalten. Seit dem 07. April 2023 ist Schluss damit, denn die Regelung in § 129 BetrVG wurde nicht verlängert.

Was ist geplant? Gar nichts derzeit. Die Digitalisierung stockt also mal wieder bei den Betriebsräten – leider.

4. Beschäftigtendatenschutzgesetz

Im Frühling 2023 hatten Bundesinnenministerium und Bundesarbeitsministerium gemeinsam erste Eckpunkte eines neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes vorgestellt mit dem Titel „Vorschläge für einen zeitgemäßen Beschäftigtendatenschutz“. Es waren Vorschläge, kein Gesetzentwurf.

Und nun? Aufgegriffen hat die Bundesregierung das Thema erst vor Kurzem wieder in ihrer „Digitalstrategie“. Noch ist aber nichts weiter passiert.

Fazit: Das Jahr wird spannend!

Wir sind gespannt, bei welchem Thema es nun weitergeht - Ende offen. Wünschenswert wäre es auf jeden Fall, dass endlich auch Arbeitnehmer und vor allem Betriebsräte "zeitgemäßes digitales Handwerkszeug" bereitgestellt bekommen. Aufwachen lautet hier der Appell an die Bundesregierung! (cbo)

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