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Arbeitsrecht: Interessenvertreter und Beschäftigte warten auf neue Gesetze

Was ist zu erwarten aus dem Bundesarbeitsministerium?

Vor rund eineinhalb Jahren hat die derzeitige Bundesregierung die Arbeit aufgenommen. Damals haben wir einen Blick in die Glaskugel zu den Plänen der Regierung geworfen. Was ist daraus geworden? Welche Gesetze fehlen (noch) im Arbeitsrecht?

Stand:  13.10.2026
Lesezeit:  02:00 min
Arbeitsrecht - Neue Gesetze | © stock.adobe.com | vegefox.com

Gestartet im Betriebsratsamt, gelandet auf dem Chefsessel des Bundesarbeitsministeriums – und heute (12.10.2026) überraschend zurückgetreten! SPD-Politikerin Bärbel Bas hinterlässt ihrem Nachfolger ein spannendes Ministerium. Vereidigt wird Alexander Schweitzer (SPD) am 13.10.2026. Welche Themen stehen auf der Agenda des neuen Arbeitsministers?

Thema Rente

Die Tinte auf der Ernennungsurkunde von Alexander Schweitzer ist kaum trocken, gibt es bereits erste Forderungen des Koalitionspartners beim Thema Rentenreform. Es soll schnell ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden. Was wird drinstehen? Das bleibt abzuwarten. 

Arbeitszeiterfassung

Bereits 2022 sorgte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts („Stechuhr“-Entscheidung vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21) für viele Schlagzeilen. Vier Jahre später braucht es immer noch ein Gesetz. Bei den Details zur Arbeitszeiterfassung gibt es nämlich an manchen Stellen Klärungsbedarf, insbesondere beim Thema elektronische Erfassung. Diskutiert und im aktuellen Koalitionsvertrag ausdrücklich genannt wird auch immer wieder eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Mitbestimmung und Betriebsverfassung

Vorschläge zur Digitalisierung der Arbeit von Betriebsräten sind bislang nicht weiter verfolgt worden bisher, wie z.B. das Recht auf digitale Wahlen oder Online-Betriebsversammlungen.

Bürokratieabbau im Arbeitsrecht

Vereinfachungen bei Dokumentations- und Aushangpflichten werden immer wieder diskutiert, aber nicht festgezurrt. Aber: Seit dem 01.01.2025 muss der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen nicht mehr zwingend auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Nun ist auch die Textform (z. B. per E-Mail, PDF) nach § 126b BGB möglich.

Weitere Reformen

Wiederholt diskutiert wurden Verschärfungen gegen sogenannte Kettenbefristungen sowie die steuerlich Begünstigung von Überstundenzuschlägen. 

Außerdem ist die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen immer noch ein Antragsdelikt – solche Fälle müssen also angezeigt werden, damit die Behörden tätig werden. Es sollte ein Offizialdelikt werden, denn hier wird auf Verdacht von Amts wegen ermittelt. 

Es gibt also viel zu tun! Was davon nur wirklich auf dem Schreibtisch des neuen Arbeitsministers landen wird? Das bleibt abzuwarten. Gefordert und darüber geredet wird jedenfalls viel. (cbo) 

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